Firmenbuch

Neben dem Grundbuch ist das Firmenbuch die zweite wesentliche öffentliche Informationsquelle die dazu beiträgt, Rechtssicherheit im Geschäftsleben zu schaffen.
Auch das Firmenbuch wird landesweit elektronisch geführt und ist heute jedermann über verschiedene Zugangsmöglichkeiten offen.
Vergleichbar mit dem Grundbuch ist auch beim Firmenbuch ein Hauptbuch und eine damit verbundene Sammlung aller Urkunden zu einem bestimmten Unternehmen eingerichtet, welche bei rechtlichem Interesse ebenfalls eingesehen werden kann.

Die Einsichtnahme in das Firmenbuch erfolgt im Regelfall durch Ausdruck eines sehr übersichtlich strukturierten Firmenbuchauszuges, falls bekannt, über die bundesweit vergebene sogenannte Firmenbuchnummer.

Falls Ihnen diese Nummer, nicht bekannt sein sollte, gibt es auch eine alphabetische Firmenbuch-Suchfunktion, die als Ergebnis die vorgenannte Firmenbuchnummer liefert.

- Aus dem Firmenbuchauszug sind dann beispielsweise der Firmawortlaut, die Rechtsform, der Sitz, die Adresse, die Eigentümer bzw. Gesellschafter, sowie die vertretungsbefugten Personen ersichtlich, sodass jeder Firmenbuchauszug die Grunddaten eines Unternehmens wiederspiegelt.


Der Notar

Sowohl zum Grundbuch als auch zum Firmenbuch ist festzustellen, dass diese einen ganz wesentlichen Beitrag zu klaren bzw. geordneten rechtlichen Verhältnissen leisten, wobei dabei ein Standard in der Bearbeitungsgeschwindigkeit, Aktualität und im Zugangskomfort für die Benutzer geschaffen wurde, für welchen die österreichische Justiz weltweit große Beachtung gefunden hat. Die Notare waren von Anbeginn an in das System eingebunden. Sämtliche österreichischen Notariatskanzleien bieten Ihnen durch die jeweils vorgenommene Einrichtung entsprechender Abfragestationen, gegen einen geringen Kostenbeitrag, eine bundesweite Abfragemöglichkeit, sowohl für das Grundbuch als auch für das Firmenbuch an. Bei Ihrem Notar, welcher dabei als Gerichtskommissär tätig ist, erhalten Sie jederzeit einen beglaubigten Ausdruck aus der jeweiligen Datenbank.Ich stehe Ihnen gegebenenfalls nach entsprechender Terminvereinbarung, selbstverständlich gerne zu sämtlichen Fragen des Grundbuchsrechtes bzw. des Liegenschaftsrechtes (z.B. Ankauf, Verkauf, Pfandrechte, Servitutsrechte, sonstige Belastungen) sowie des Handels- bzw. Gesellschaftsrechtes zur Verfügung.